Der Ablauf
Zunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass für den Besuch bei einigen Pfandhäusern eine vorangehende Terminabsprache notwendig ist. Bei anderen Pfandhäusern wiederum können die Kunden ohne Voranmeldung während der gesamten Öffnungszeit vorbeikommen. Im Pfandhaus wird der vom Kunden mitgebrachte Wertgegenstand zunächst von einem fachkundigen Mitarbeiter begutachtet und geschätzt. Wenn eine Beleihung des Wertgegenstandes lohnt, teilt der Mitarbeiter dem Kunden mit, welchen Kreditbetrag er maximal für den Wertgegenstand erhalten kann. Stimmt der Kunde zu, kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Im Falle von Schmuck, Elektronik etc. benötigt der Kunde lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Soll ein Kraftfahrzeug beliehen werden benötigt der Kunde außerdem folgende Dinge:
Kfz-Brief und Kfz-Schein
TÜV/AU-Bericht
Alle Fahrzeugschlüssel
Es besteht zudem die Möglichkeit, im Auftrag einer anderen Person Wertgegenstände einschließlich Kraftfahrzeuge zu beleihen. Benötigt wird hierzu eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers sowie dessen Personalausweis oder Reisepass.
Ganz gleich ob jemand selbst als Kunde kommt oder als bevollmächtigter Überbringer eines Wertgegenstandes fungiert: Es werden bei einem Kreditvertrag im Pfandhaus keine weiteren Dokumente als die oben aufgeführten benötigt. Ebenso wenig werden sonstige Auskünfte verlangt.