Die am häufigsten gestellten Fragen
Welche Gegenstände können verpfändet werden?
Was fällt alles unter die Bezeichnung "Wertgegenstand"?
Wie und von wem wird der Wert der Gegenstände bestimmt?
Welche Kosten entstehen bei der Beleihung?
Hierzu steht in der Anlage zu §10 Abs. 1 Nr. 2 der Pfandleihverordnung:
„Für die Kosten des Geschäftsbetriebs darf der Pfandleiher höchstens fordern, vereinbaren oder sich gewähren lassen
1. eine monatliche Vergütung von
Euro 1,00bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 15,00
Euro 1,50bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 30,00
Euro 2,00bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 50,00
Euro 2,50bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 100,00
Euro 3,50bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 150,00
Euro 4,50bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 200,00
Euro 5,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 250,00
Euro 6,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 300,00
Bei einem Darlehen, das den Betrag von 300 Euro übersteigt, unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung.
2. Neben der in Nummer 1 genannten monatlichen Vergütung kann für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern, Krafträdern mit und ohne Beiwagen, Kraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuganhängern eine tägliche Vergütung vereinbart werden.“