Pfandhaus-Ratgeber
Alles Wissenswerte zum Thema Pfandverleih.
Wertgegenstände richtig beleihen - Schnell und unkompliziert Bargeld erhalten.
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Die am häufigsten gestellten Fragen

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Pfandverleih für Sie in geordneter Reihenfolge aufgeführt.

Welche Gegenstände können verpfändet werden?

Im Prinzip können alle oben genannten Dinge verpfändet werden. Des weiteren werden allerdings - obgleich nicht ganz so häufig - auch technische Geräte wie zum Beispiel Videokameras oder DVD-Recorder beliehen. Zusätzlich existieren auch einige Pfandhäuser, die sich spezialisiert haben, zum Beispiel auf Kraftfahrzeuge oder Immobilien. Es gibt Pfandhäuser für die Beleihung von unterschiedlichsten Dingen. Wichtig ist in jedem Fall, dass die zu beleihenden Wertgegenstände einen gewissen Wert besitzen, so dass eine Beleihung auch lohnt.

Was fällt alles unter die Bezeichnung "Wertgegenstand"?

Als typische „Wertgegenstände“ gelten vor allem Dinge wie hochwertiger Schmuck (u.a. Edelsteine, Diamanten), hochwertige Uhren, echte Perlen sowie Gegenstände aus Gold oder Silber. Es kann sich aber gelegentlich auch um ganz andere Dinge handeln, wie im Falle spezialisierter Pfandhäuser. Dann kann es sich, abhängig von der Art der Spezialisierung auch um Kraftfahrzeuge oder Immobilien handeln, sofern diese in einem einigermaßen guten Zustand sind.

Wie und von wem wird der Wert der Gegenstände bestimmt?

In einem Pfandhaus wird der aktuelle Wert eines Wertgegenstandes von Fachleuten geschätzt. Maßgebend ist dabei nicht der ursprüngliche Kaufpreis, sondern der gegenwärtige Markt- oder auch Wiederverkaufswert. Speziell im Falle technischer Geräte kann der Unterschied zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem aktuellen Wert bereits innerhalb kürzester Zeit oftmals erheblich sein. Aus diesem Grunde beleihen die meisten Pfandhäuser lieber wertbeständige Gegenstände wie eben Schmuck. Hierbei kommt es dann auch auf den Materialwert an. Die Mitarbeiter in einem Pfandhaus verfügen oftmals über Erfahrung im Schmuckhandel oder es handelt sich sogar um Juweliere, Goldschmiede und ähnliche Berufsgruppen.

Welche Kosten entstehen bei der Beleihung?

Die Kosten und Gebühren für einen Pfandkredit sind gesetzlich in der Pfandleihverordnung (PfandlV) definiert und seit 1961 nicht mehr verändert worden. Pro Monat werden 1% Zinsen berechnet. Zusätzlich fallen Gebühren für Verwahrungs-, Abwicklungs- und Versicherungskosten an, abhängig vom jeweiligen Darlehensvertrag.

Hierzu steht in der Anlage zu §10 Abs. 1 Nr. 2 der Pfandleihverordnung:

„Für die Kosten des Geschäftsbetriebs darf der Pfandleiher höchstens fordern, vereinbaren oder sich gewähren lassen

1. eine monatliche Vergütung von

Euro 1,00bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 15,00

Euro 1,50bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 30,00

Euro 2,00bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 50,00

Euro 2,50bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 100,00

Euro 3,50bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 150,00

Euro 4,50bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 200,00

Euro 5,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 250,00

Euro 6,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 300,00

Bei einem Darlehen, das den Betrag von 300 Euro übersteigt, unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung.

2. Neben der in Nummer 1 genannten monatlichen Vergütung kann für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern, Krafträdern mit und ohne Beiwagen, Kraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuganhängern eine tägliche Vergütung vereinbart werden.“

Wie viel Geld kann man im Pfandhaus erhalten?

Die Menge des Geldes die man sich im Pfandhaus leihen kann ist von Pfandhaus zu Pfandhaus unterschiedlich. Der Marktwert des zu beleihenden Wertgegenstandes spielt natürlich ebenfalls eine Rolle. In vielen Pfandhäusern werden Kurzkredite von 10 bis 100.000 Euro geboten. Einige beginnen bereits mit Krediten ab 5 Euro. Für gewöhnlich liegt die Darlehenssumme zwischen 200 und 300 Euro.

Wird eine Quittung ausgestellt?

Ja, Pfandhaus-Kunden erhalten mit Abschluss des Pfandleihvertrags einen Pfandschein ausgestellt.

Wie und wann erhält man das Pfand zurück?

Ein Pfand kann bis zum Ablauf des 4. Monats nach Aufnahme des Kredits zu jeder Zeit gegen Vorlage des Pfandscheins sowie Zahlung des gewährten Darlehens zzgl. der angefallenen Zinsen und Gebühren ausgelöst werden.

Wessen Eigentum ist das Pfandgut während der Kreditlaufzeit?

Das Pfandgut bleibt Eigentum des Pfandhaus-Kunden während der gesamten Kreditlaufzeit. Als Eigentumsnachweis dient der Pfandschein. Aus diesem Grund sollte er sorgfältig aufbewahrt werden. Geht der Pfandschein dennoch einmal verloren, muss umgehend das Pfandhaus verständigt werden, damit das Pfandgut mit einem Sperrvermerk versehen werden kann.

Wird im Pfandhaus ein Vertrag abgeschlossen?

Ja, im Pfandhaus wird ein sogenannter Pfandleihvertrag geschlossen. Vorraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.

Wann kann ein Pfand versteigert oder verkauft werden?

Wenn ein Pfand nicht innerhalb der Frist ausgelöst und der Pfandleihvertrag nicht rechtzeitig verlängert wird, wird das Pfand zur öffentlichen Versteigerung gebracht. Das Pfandgut gelangt somit zur Verwertung. Sie darf allerdings frühestens einen Monat nach Fälligkeit erfolgen. Genauer gesagt bezieht sich dies auf Kalendertage plus ein zusätzlichen Tag. Beispiel: Mo, 17.05 bis Do, 17.06 + 1 Tag. Das bedeutet, das Pfand darf erst am Fr, 18.06. zur Versteigerung gebracht werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sollte dieser zusätzliche Tag auf einen Sonntag oder Feiertag fallen, so muss ein weiterer Tag angehängt werden – das Pfandgut darf also erst am darauffolgenden Werktag versteigert werden. Sollte das Ergebnis der Versteigerung höher als der Darlehensbetrag zzgl. Zinsen, monatlicher Gebühren sowie anteiliger Veröffentlichungs- und Versteigerungskosten ausfallen, so wird der Überschuss an den ursprünglichen Besitzer des Pfandguts ausgezahlt. Gelingt es bei der Auktion nicht, den Wertgegenstand zu versteigern, ist der Pfandleiher berechtigt, diesen zu verkaufen. Bezüglich der Versteigerung schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Versteigerung ausschließlich von einem unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator durchgeführt werden darf.

Können Wertgegenstände verpfändet werden, die einer anderen Person gehören?

Nein. Es kann lediglich jemand als Überbringer des Pfandgutes einer anderen Person fungieren. Dazu benötigt der Überbringer eine schriftliche Vollmacht des Verpfänders, dem der betreffende Wertgegenstand gehört.

Was für Pfandhäuser gibt es?

Die verschiedenen Pfandhäuser unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Spezialisierung. Nicht alle Pfandhäuser nehmen die gleichen Wertgegenstände zu Beleihung an. Ein Großteil aller Pfandhäuser ist auf hochwertigen Schmuck spezialisiert. Daneben gibt es jedoch auch eine Reihe von Pfandhäusern mit anderen Spezialgebieten. So existieren auch eine ganze Reihe von Pfandhäusern, die sich z.B. auf die Beleihung von Kraftfahrzeugen oder Immobilien spezialisiert haben. Einige wenige Pfandhäuser nehmen auch mehrere unterschiedliche Arten von Wertgegenständen zur Beleihung an.








 

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